Mängelbehebung zum Ende des Mietverhältnisses

Bericht und Erfahrungen

Heute berichten wir über unsere Erfahrungen bei der Rückgabe der Mietsache.

Es empfiehlt sich, nach der Kündigung durch den Mieter den Kontakt aufzunehmen, um die Modalitäten der Rückgabe zu besprechen. Ich rate dringend dazu, die richtigen Fragen in diesem Zusammenhang zu stellen. Treffen Sie keine Aussagen, die nicht im Einklang mit dem vereinbarten Mietvertrag stehen, sondern fragen Sie: „Wie stellen Sie sich die Rückgabe Ihrer Wohnung/Ihres Hauses vor? Was haben Sie in Sachen Schönheitsreparaturen vor?  Gibt es Reparaturen, die Sie noch vor dem Ende des Mietverhältnisses durchführen?“

Die beste Vorgehensweise wäre die, dass Sie eine Begehung in der Wohnung/im Haus vereinbaren, um die anstehenden Arbeiten zu besprechen. Wissen müssen Sie dazu eines:

Ganz gleich, was Sie im Mietvertrag vereinbart haben, so besagt die Rechtsprechung zum Thema Renovierung folgendes: Wenn Sie eine unrenovierte Mietsache übergeben haben, kann sie auch unrenoviert wieder zurückgegeben werden. Ein Ausnahme besteht bei den Wänden, die vom Mieter mit einer grellen Farbe gestrichen worden sind, wie z. B. rot, gelb, grün, blau oder schwarz. Hier spricht man von einer Reparaturpflicht, die den Mieter betrifft.

War der Mietgegenstand bei der Übergabe renoviert bzw. neu oder neuwertig, dann kann man die Reparatur an Wänden gemäß der Richtlinien des Mietvertrages durchführen. Doch Vorsicht, denn ein Normalverbraucher kann oft die Klausel im Mietvertrag nicht richtig auslegen. Hier beginnt sich Streitpotential zwischen Mieter und Vermieter zu entwickeln.

Der Vermieter darf also nicht zum Mieter sagen: „Sie haben die Wohnung komplett zu streichen“, wenn dieser Zustand nicht gefordert werden kann. Umgekehrt ist es so: Sollte der Mieter von sich aus ohne Zutun des Vermieters die Wohnung komplett streichen, so hat der Vermieter dafür keine Entschädigung zu bezahlen, denn er hat sich vorher nicht schlau gemacht, was er zu tun oder zu lassen hat. Solche Fälle gibt es immer wieder und dann verlangen die Mieter aus dem Gesichtspunkt der Bereicherung des Vermieters ihre Aufwendungen zurück. Leider gehen die Mieter damit leer aus. Der Fehler war, dass sich die Mieter nicht mit dem Vermieter verständigt haben, was zum Ende des Mietverhältnisses zu tun ist.

Wir empfehlen, nicht nur ein ausführliches Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug mit Zeugen, die nicht mit Ihnen verwandt sind, sondern auch eine umfangreiche Fotodokumentation, wo jedes Detail der Mietsache fotografiert wird.

Beispiel: Bei einer 2-Zimmer-Wohnung können ohne weiteres ca. 50 Bilder angefertigt werden. Fotografieren Sie mit System, die Zimmer dem Uhrzeiger folgend von links nach rechts. Fangen Sie bei der Türe (innen und außen) an, dann die Wände und Decke, der Fußboden. Sollten irgendwo Beschädigungen festzuhalten sein, nehmen Sie einen Meterstab und legen Sie ihn zur Beschädigung, fertigen Sie ein hochauflösendes Foto an, damit man zweifelsfrei den Mangel auch beweisen kann. Eine zusätzliche Erwähnung im schriftlichen Protokoll macht das Ganze dann hieb- und stichfest. In der Küche und im Bad sollten Sie alles fotografieren und zwar im Detail innen und außen: Jeden Schrank, den Herd (inkl. Backbleche, Beleuchtung, Funktion der Platten und des Backofens), den Kühlschrank, im Bad insbesondere die Badewanne (die Oberflächenbeschichtung), Waschbecken (auf Sprünge und Risse achten), WC inkl. Deckel (innen und außen). Zum guten Schluss vermerken Sie im Protokoll, dass versteckte Mängel, die der Mieter verschwiegen haben könnte (ob bewusst oder unbewusst), auch nachträglich beim Mieter reklamiert werden können.

Sollte der Mieter einen Mangel nicht behoben haben, so müssen Sie ihm aufgrund der geltenden Gesetze eine angemessene Nachfrist setzen, dass er den Mangel beheben kann. Problematisch wird es, wenn am Übergabetag der Nachmieter mit dem Umzugswagen vor der Tür steht und keine Zeit mehr ist, den Mangel zu beheben. Deshalb macht es Sinn, die Wohnung vorher zu begehen um alle Themen, die anstehen, zu besprechen, damit kein Streit vorprogrammiert wird. 

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