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Mit Haushaltsnahen Dienstleistungen Steuern sparen!

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Sind Sie Mieter oder Vermieter? Dann sollten Sie jetzt weiterlesen, wenn Sie Steuern sparen wollen. Der Begriff der „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ kommt aus dem Steuerrecht und bedeutet, dass Ihnen bei Vorlage eines entsprechenden Beleges beim Finanzamt ein Teil Ihrer Steuerschuld erlassen wird. Auch wenn es jedes Jahr nur ein paar Euro sind, es lohnt sich dennoch, denn wer schenkt schon gerne dem Staat aus freien Stücken Geld, das einem zusteht. Sie müssen sich deshalb nicht mit dem Steuerrecht im Detail vertraut machen. Handwerkerrechnungen, die das Haus oder die Wohnung betreffen, können von der Steuer abgesetzt werden. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes steht der Steuerermäßigung nicht entgegen, dass Mieter die Verträge mit den jeweiligen Leistungserbringern, z. B. Reinigungsunternehmen oder Handwerksbetrieben, regelmäßig nicht selbst abschließen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Hausverwaltungen für Mieter und Eigentümer Handwerker für Dienstleistungen (Hausmeisterlohn, Gartenpflege usw.) beauftragen, die dann dem Eigentümer und letztlich auch dem Mieter weiterberechnet werden. Die entsprechenden Bescheinigungen stellt der Hausverwalter in der Regel mit der Nebenkostenabrechnung aus. Falls Sie als Mieter vom Vermieter keine diesbezügliche schriftliche Abrechnung bekommen, so sollten Sie entsprechend nachhaken, damit Sie vom Finanzamt ihr Geld zurückbekommen.

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