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Pflichten beim Auszug des Mieters

Tipps für eine reibungslose Rückgabe der Mietwohnung

Jeder Mieter möchte nach seinem Auszug aus der Wohnung vom Vermieter möglichst bald seine Kaution zurück. Um Stress mit dem Vermieter zu vermeiden, haben wir einen Ratgeber entwickelt, den Ihnen unser Team vorstellen möchte. Die nachstehenden Arbeiten sollten vor dem Auszug erledigt werden, damit Sie beim Vermieter nicht nur einen guten Eindruck hinterlassen, sondern auch möglicher Weise ein Zeugnis von ihm bekommen, in dem steht, dass Sie ein ordentlicher Mieter waren, die Miete regelmäßig bezahlt haben und vertragsgemäß ausgezogen sind.

 

Unsere Tipps:

 

Wände und Decken

Wenn Sie eine Neubau-Erstbezug Wohnung, eine frisch renovierte oder neuwertige Wohnung übernommen haben, sind Sie gehalten, verschmutzte Wände und Decken, sofern erforderlich zu streichen. Bitte darauf achten, dass eine gleichwertige Farbqualität (in der Regel weiß) verwendet wird. Beim Streichen darauf achten, dass es an den Decken und Wandanschlüssen keine Wolken- oder Streifenbildung geben darf. Grell bzw. intensiv getönte Farben sind mit hellen Farben (am besten weiß) zu überstreichen. Bitte achten Sie beim Streichen, dass weder Lichtschalter noch Sockelleisten oder Tür- und Fensterrahmen überstrichen werden. Wenn Sie vorher sauber abkleben, dann kann nichts passieren.

 

Dübellöcher an Wänden und Decken

Dübellöcher, die Sie selbst verursacht bzw. gebohrt haben, sind rückstandsfrei so zu verschließen, dass man sie nicht mehr als solche erkennen kann. Falls Sie sich nicht in der Lage fühlen, lassen Sie lieber einen Fachmann ran, denn sonst richten Sie mehr Schaden an, als Ihnen lieb ist.

 

Putzen

Eine Selbstverständlichkeit dürfte sein, dass die Wohnung in einem sauberen, geputzten Zustand hinterlassen wird. Dazu gehört das Wischen der glatten Fußböden, das Reinigen von Teppichböden sowie das Putzen der Fenster (innen und außen), der Heizkörper (sofern vorhanden) und der Tür- und Fensterrahmen.

 

Einbauküche

Die Einbauküche, bestehend aus Schränken und Elektrogeräten sind ebenso zu reinigen. Die Schränke sind nass herauszuwischen, Kühlschrank, Herd inkl. Backbleche, Dunstabzugshaube inkl. Filter und Geschirrspüler sind auf Funktion zu überprüfen und entsprechend zu säubern.

 

Bad und WC

Badewanne, Duschwanne, Waschbecken und WC inkl. Brille sind von Rückständen zu befreien. Kalkflecken, z.B. an Duschabtrennungen, Armaturen usw. sind so zu entfernen, dass man keine Ablagerungen mehr vorfindet. Schimmel an dauerelastischen Fugen in der Dusch- oder Badewanne sind fachgerecht zu beseitigen. Die herausnehmbaren Ablaufgarnituren oder auch Stöpsel genannt an Bade- und Duschwanne, Waschbecken sind zu säubern (insbesondere Haare und Seifenreste entfernen).

 

Lüftungsfilter

In den Neubauwohnungen befinden sich in den Lüftungsanlagen Filter, die vor dem Auszug auszuwaschen bzw. auszutauschen sind. Es handelt sich hier um eine Betriebskostenart, die der Mieter selbst ausführen kann, denn wenn Sie diese Arbeiten einer Firma übergeben, wird es teuer für Sie, weil Sie auch An- und Abfahrt des Handwerkers zu bezahlen haben.

 

Beleuchtung

Sofern bei Einzug Lampenfassungen, Glühbirnen und Leuchtmittel vorhanden waren, sind diese wieder bei Auszug anzubringen, wie es bei Mietbeginn vorgefunden wurde.

 

Schlüssel

Schauen Sie in Ihr Einzugsprotokoll und bringen Sie zur Rückgabe sämtliche vom Vermieter erhaltenen Schlüssel mit. Fehlen Schlüssel, können Ersatzschlüssel und neue Zylinder oder Schließanlagen, sehr teuer werden.

 

Selbst verursachte Mängel

Die von Ihnen verursachten Mängel an der Wohnung haben Sie bekanntzugeben. Ein nicht deklarierter Mangel bei Auszug führt dazu, dass der Vermieter aufgrund eines versteckten oder verschwiegenen Mangels an der Wohnung, die Kaution bis zu einem halben Jahr einbehalten darf, bis der Fall geklärt ist.

 

Nebenkostenabrechnung

Ziehen Sie nicht gerade zum 31.12. aus, so haben Sie damit zu rechnen, dass die Abrechnung Ihrer Betriebskosten bis zu über einem Jahr dauern kann, denn bei einer Eigentumswohnung nimmt der Hausverwalter nur einmal im Jahr eine Abrechnung vor.

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