Kuriose Fälle bei der Hausübergabe

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Es gibt Erlebnisse in der Immobilienbranche, die sind nicht nur kurios, sondern können für einen Käufer Unannehmlichkeiten und Geld kosten. Heute warne ich Sie vor den Verkäufern, die meinen, sie können vor der Übergabe aus dem Kaufgegenstand etwas entnehmen, was ihnen aber nicht zusteht. In der Regel kauft man ein Haus so wie es liegt und steht, das heißt ohne Gewährleistung für irgendwelche Mängel. Es gibt Ausnahmen, die aber hier nicht Gegenstand meines Beitrags sind. Wichtig ist für den Käufer, dass er den Zustand am Tag der Besichtigung kauft. Und dabei sollte man genau hinsehen, was es alles zu kaufen gibt, denn nicht nur das Haus, sondern auch die mitverkauften Bestandteile: der Bewuchs des Gartens mit Bäumen, Sträuchern und Blumen, die Abwasserleitungen, das im Tank des Hauses befindliche Heizöl usw. Und jetzt die kuriosen Fälle: bei der Hausübergabe war der Garten leer, alle Pflanzen waren entnommen. Ein anderer Verkäufer hatte die Heizungspumpe ausgebaut. Solche Fälle sind vertragswidrig und erzeugen Schadenersatz für den Käufer. Überprüfen Sie auch eine evtl. vorhandene Tauchpumpe im Keller, denn wenn diese nicht funktioniert, dann steht demnächst der Keller unter Wasser. Bei den Abwasserleitungen vom Haus zur Grundstückgrenze wäre eine Kanaluntersuchung angesagt. Einmal wollte ein Verkäufer die Videoanlage ausbauen und durch eine einfache Türklingel ersetzen. Fazit: Aufgepasst bei der Übergabe!

 

 

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