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Die Gartenpflege bei Gericht

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Kennen sie das Sprichwort: „Bei Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand“? So bin ich mir vorgekommen, als ich neulich einen meiner Vermieter, für den ich tätig bin, bei Gericht verteidigte.

Zur Info: beim Amtsgericht kann jede natürliche Person den Anwalt spielen.

Und so kam es, dass ein Fall bei Gericht zu verhandeln war, den ich vor einem Jahr hautnah miterlebt habe. Ich schildere Ihnen den Fall in groben Zügen. Vermieter und Mieter haben sich schon während des Mietverhältnisses gezankt und am Ende des Mietverhältnisses hatte der Mieter den Garten mit Unkraut übersät verlassen. Der Vermieter hatte dem Mieter eine Nachfrist gegeben, das Unkraut zu beseitigen, die er aber ohne etwas zu tun, verstreichen ließ. Das konnte der Vermieter nicht auf sich sitzen lassen und hat die Gartenarbeiten einer Firma übertragen, die ca. 1.000 € in Rechnung stellte. Das war übrigens auch der Betrag, den der Vermieter von der Kaution abzog. Welch ein Zufall?

Nun zum Verhandlungstermin. Die junge Richterin, ich schätze gerade mal 30 Jahre jung, hatte den Fall zu begutachten. Ich gehe davon aus, dass sie von der Praxis in der Wohnungswirtschaft noch wenig oder fast keine Ahnung hatte und so legte sie den Passus über die Gartenpflege nicht praxisorientiert sondern juristischorientiert aus. Sie können sich denken, wie die Verhandlung ausgegangen ist. Die junge Juristin versteckte sich hinter den Formulierungen des Mietvertrages, der, so muss ich zugeben, nicht so eindeutig wiedergab, was den Zustand des Gartens bei der Rückgabe anbelangt. Ist ja alles Auslegungssache, wie ich immer wieder in den letzten vier Jahrzehnten meiner Gerichtserfahrung feststellen musste. Der zweite Angriffspunkt war, dass die Kläger, also die Mieter einen Rechtsschutz hatten und der Anwalt der Gegenseite ließ vom Mieter zu Beginn der Veranstaltung ein Statement vorlesen und beeinflusste meiner Meinung nach das Unterbewusstsein der Mieterin. Die Richterin nahm den Faden auf und stellte anheim, dass die Rechnung des Gärtners nicht wirklich den Gegebenheiten entsprach und mahnte an, dass die Arbeiten des Gärtners näher spezifiziert hätten werden müssen.

Zum Schluss der Plädoyers der beiden Seiten kam die Richterin zum Vorschlag eines Vergleiches. Ich stimmte zu, aber der Vergleich sollte nach einigem hin und her zu 2/3-tel für den Kläger entschieden werden. Alles in allem würde dann das Verfahren so enden, dass der Vermieter mit anteiligen Anwalts- und Gerichtskosten die gleiche Summe in etwa zurückzuzahlen hatte, und dies bedeutet im Endeffekt, dass die einbehaltene Summe dem entsprach, was er einbehalten hatte. Außer Spesen nichts gewesen. Und die Moral von der Geschichte und mein Fazit: es rentiert sich nicht, zu Gericht zu gehen und zu streiten, denn was gerecht ist und was nicht, konnte aus meiner Sicht nicht einmal das Gericht feststellen. Aufgrund der Tatsache, dass Vermieter und Mieter schon vorher zerstritten waren, konnten die beiden Parteien nicht mehr miteinander kommunizieren (reden), weil der Mieter schlauer war, als der Vermieter und mit dem Rechtsschutz in der Hand war es nur eine Investition von einem Tag bei Gericht, um im Endeffekt 2/3-tel von seiner einbehaltenen Kaution zurückzubekommen. Ich werde auch künftig jedem Mieter oder Vermieter raten, das Gericht zu meiden, denn ich kann mir gut vorstellen, dass die Richter genauso „angefressen“ sind, wenn Sie sich mit solchen „Lappalien“ abgeben müssen, denn eigentlich sollten sie sich um andere Fälle kümmern, die wesentlich wichtiger sind.

 

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