Wieviele Schlüssel stehen einem Mieter zu?

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Zunächst einmal hat ein Mieter einen Anspruch auf Übergabe so vieler Schlüssel, wie es Bewohner in der Mieteinheit gibt. Zieht nur ein Mieter ein, das nennt man Singlehaushalt, kann der Mieter je zwei Haus- und zwei Wohnungsschlüssel verlangen, da ihm die Möglichkeit gegeben werden muss, einer Person seines Vertrauens bei längerer Abwesenheit von der Wohnung einen Schlüssel zu überlassen. Hat der Vermieter nicht genügend Schlüssel zur Hand, muss er auf eigene Kosten die fehlenden Schlüssel anfertigen lassen. Hat ein Mieter einen Anspruch auf weitere Schlüssel? Ja, diesen Anspruch hat er, jedoch sind die Kosten hierfür vom Mieter zu bezahlen. Der Mieter kann die Schlüssel auch an Dritte weitergeben, z.B. der Putzhilfe, dem Pflegepersonal, der Tagesmutter, dem Post- oder Paketdienst usw. Der Vermieter kann nicht widersprechen, wem der Mieter Schlüssel überlässt, er hat kein Mitspracherecht. Die Kosten für die zusätzliche Anfertigung von Schlüsseln hat der Mieter zu bezahlen. Wenn sich der Vermieter weigert zusätzliche Schlüssel herauszugeben? Dann kann der Mieter aufgrund § 535 BGB Klage auf Herausgabe der Zusatzschlüssel erheben. Außerdem kann er die Miete mindern. In einem vom Gericht entschiedenen Fall verlangten die Mieter einen weiteren Garagenschlüssel. Der Vermieter weigerte sich. Das Gericht hielt eine Minderungsquote von 5 % für angemessen. Alle Aussagen dieses Artikels sind mit entsprechenden Gerichtsurteilen belegt.

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