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Gaszähler-Verbrauch strittig?

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Das OLG Düsseldorf hatte im letzten Jahr einen Fall zu beurteilen. Ein Verbraucher hatte beim Versorgungsgeber reklamiert, sein Gasverbrauch sei wegen eines Zählerdefektes unzutreffend angezeigt worden – der Verbrauch sei zu hoch. Die Beweislast liegt für einen vermutlich unrichtigen Verbrauch beim Versorgungsgeber. Er muss zunächst den Zähler durch geeignete Maßnahmen untersuchen lassen. Eine äußere und innere Befundprüfung muss durch die Eichbehörde erfolgen. Selbstverständlich darf das Eichablaufdatum nicht überschritten und der Zähler muss ordnungsgemäß abgelesen worden sein. Gibt es keine Hinweise auf eine Fehlfunktion, so spreche der Beweis dafür, dass der Gaszähler den Gasverbrauch richtig angezeigt hat, so die Richter. Hohe Verbrauchswerte können die Vermutung der Zuverlässigkeit des Zählers nicht erschüttern, zumal die Klägerin keine konkreten Angaben zu dem Verbrauchsverhalten der Bewohner gemacht habe. Der Verbrauch habe in den Vorjahren nur jeweils etwa 50 % über dem Vorjahresverbrauch gelegen. Dies stelle keine enorme Abweichung dar. Der Vortrag, der angebliche Gasverbrauch lasse sich weder durch die Wetterverhältnisse noch durch das Nutzverhalten erklären, sei zu pauschal. Fazit: Sollten Sie vermuten, dass Ihr Zähler nicht richtig zählt, so sollten Sie ein tägliches Protokoll führen, wieviel m3-Gasverbrauch Sie hatten und welche Außentemperaturen an dem Tag herrschten. Vielleicht haben Sie dann eine Chance, den Beweis zu führen.

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