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Dichtigkeitsprüfung für Gasetagenheizung sind Betriebskosten

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Sind Sie Mieter mit einer Gasetagenheizung? Wissen Sie auch, dass Sie die Kosten der regelmäßigen Dichtigkeitsprüfung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu bezahlen haben?

Diese Kosten wollte ein Mieter nicht bezahlen und wandte sich deshalb an das Gericht. Dieses hatte entschieden: Die Kosten sind umlegbar, denn nach Ansicht des Gerichts handelt es sich um regelmäßige Aufwendungen. Die Prüfung der Betriebssicherheit sind Kosten im Sinne des § 2 Nr. 4a der Betriebskostenverordnung (BetrKV), weil ausströmendes Gas eine erhebliche Gefahr für Vermieter und Mieter darstellt.

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